Aus dem Bericht "Standaardisatie onmisbaar voor risicovermindering in operatief proces" (Standardisierung unentbehrlich für Risikoverminderung im operativen Prozess) der Inspectie voor de Gezondheidszorg geht hervor, dass für Medikationen in Operationssälen nur in wenigen Fällen ein Doppelcheck oder eine Kontrolle stattfindet.
IGZ: “Für die Vorbereitung intravenös verabreichter Medikation ist ein Doppelcheck notwendig. Wenn ein Doppelcheck vorgenommen wurde (in zwei Krankenhäusern beobachtet), wurde dieser nirgendwo schriftlich festgehalten. Der Doppelcheck fand in 86 Prozent der Krankenhäuser nicht statt.“ Kontrollen bei der Verabreichung gab es nur manchmal (auch dabei ist ein Doppelcheck die Norm). Aus einer Untersuchung geht hervor, dass dies in
45 Prozent der Krankenhäuser nicht genug oder mäßig geschieht."